WISSENSWERTES

Wir sagen Ihnen, was Sie von uns erwarten können und was nicht - fair und transparent

Sie befinden sich auf der Homepage eines Sachverständigen des Brandschutzes. Wir arbeiten unabhängig und halten uns an die gesetzlichen Vorgaben. Allein aus diesem Grund dürfen wir Ihnen keine Kaufhinweise zu den Themen 

 

  • Brandschutzmeldeanlagen
  • Rauchmelder
  • Feuerlöscher
  • sonstige technische Anlagen

 

geben. Wenn Sie Hilfe zu diesen Themen benötigen, wenden Sie sich doch bitte an den regionalen Fachhandel. Dort wird Ihnen ganz bestimmt weiter geholfen.

 

Wenn Sie allerdings ein Brandschutzkonzept erstellt haben möchten oder eine der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten oder für Ihr Bauvorhaben benötigen, dann sind Sie bei uns in guten Händen.

 

 

BRANDSCHUTZKONZEPT

Für bestimmte Gebäude besonderer Art und Nutzung ist mit dem Bauantrag die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Beispielhaft seien hier genannt Versammlungsstätten, Gaststätten, Sporthallen, Mehrzweckhallen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Industriebauten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Beherbergungsstätten, Großgaragen, denkmalgeschützte Gebäude und bauliche Anlagen, für die ein Antrag nach dem Immissionsschutzgesetz gestellt werden muss.

Gem. § 58 Abs. 3 BauO NRW muss ein Brandschutzkonzept in Nordrhein Westfalen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein.

 

Gerade bei komplexen Sonderbauten gibt es häufig eine Vielzahl von Abweichungen von Landesbauordnungen oder Sonderbauvorschriften, da diese nur für den Regelfall des Sonderbaus konzipiert sein können. Die wirtschaftliche und dem Sicherheitsrisiko eines Gebäudes entsprechende Lösung wird in einem individuellen Brandschutzkonzept niedergeschrieben und den zugehörigen Brandschutzplänen visualisiert. Für manche Gebäude und Nutzungen sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die sogenannten ungeregelten Sonderbauten.

Ob bereits bestehende Objekte oder Neubauvorhaben – wir erarbeiten fundierte und individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse optimierte Lösungen, wirtschaftliche und funktionierende Brandschutzkonzepte. Dabei werden auch unkonventionelle Wege beschritten und die formalen bauordnungsrechtlichen Vorgaben hinterfragt und in den gesetzlich möglichen Ermessensspielräumen sowie mit den tolerierbaren Restrisiken mit Ihren persönlichen Projektanforderungen abgeglichen.

 

Eine kompetente und sorgfältige Darstellung und Visualisierung der Brandschutzkonzepte und darüber hinaus die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden stellt sicher, dass Komplikationen im Genehmigungsprozess vermieden werden.

Prüfung des Brandschutzes für Wohngebäude mittlerer Höhe (NRW)

Von einem staatlich anerkannten Sachverständigenwird nach §67 Abs.4 Satz 2 BauO NRW geprüft und bescheinigt, dass das Vorhaben den Ansprüchen des Brandschutzes entspricht. Die Bauantragsunterlagen zu dem Wohngebäude mittlerer Höhe werden hinsichtlich der brandschutztechnischen Anforderungen von dem Sachverständigen geprüft. Der / Die Entwurfsverfasser/in (Architekt/in) gleicht die Bauantragsunterklagen in Abstimmung mit dem Sachverständigen ab. Im Ergebnis kann dann bescheinigt werden, das die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind.

Machbarkeitsstudien in der Frühphase von Planungen

Häufig ist es für Bauherrn von entscheidender Bedeutung für eine weitere Projektentwicklung, wie sich brandschutztechnische Anforderungen aus der beabsichtigten Nutzung, Bauweise und Erweiterung eines Projektes auswirken. Ohne den aufwändigen Planungsprozess in seiner ganzen Tragweite anzustoßen sind Vorüberlegungen anzustellen, um dem Bauherrn diesbezüglich Planungssicherheit zu geben. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Brandschutzberatung in Detailfragen

Neben der ganzheitlichen Betrachtung durch Brandschutzkonzepte sind es häufig auch Detailfragen zu bestimmten brandschutztechnischen Problemstellungen z.B. im Bereich der Ausführung von Leitungsanlagen, Lüftungsanlagen, konstruktiven Ausführungen von Wänden, Decken und sonstigen Bauteilen, zu denen wir Rede und Antwort stehen können.

Fachbauleitung Brandschutz

Für komplexe Sonderbauvorhaben wird seitens der Genehmigungsbehörde eine sogenannte Fachbauleitung Brandschutz gefordert. Die Fachbauleitung Brandschutz dient dem Bauleiter / Projektleiter als Unterstützung in speziellen Bereichen des Brandschutzes. Die Fachbauleitung Brandschutz überwacht die Umsetzung der Inhalte des Brandschutzkonzeptes und der gesetzlichen Vorschriften während der Bauphase. Es werden die Funktionsfähigkeit sicherheitstechnischer Einrichtungen und die Systeme der äußeren und inneren Abschottungen stichprobenhaft überprüft. Entsprechende Verwendbarkeitsnachweise, Fachunternehmererklärungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungsbestätigungen und Zulassungen für die Bauteile müssen eingeholt werden, um zu prüfen, ob die Bauteile fachgerecht eingebaut wurden. Auf der Baustelle wird je nach Bauvorhaben während der Bauphase eine baubegleitende systematische oder stichprobenhafte Kontrolle durchgeführt, um die Qualität der baulichen Umsetzung zu sichern und ggfs. zu einem frühen Zeitpunkt Korrekturen vornehmen zu können. Genehmigungsrelevante Änderungen müssen dokumentiert und einer Nachgenehmigung zugeführt werden, damit am Ende der Baumaßnahme die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes gegenüber der Genehmigungsbehörde bestätigt werden kann.

Feuerwehrpläne / Flucht- und Rettungspläne 

Für große Sonderbauten ist die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 erforderlich. Die Pläne und ein erläuternder Schriftsatz dienen der Feuerwehr in großen komplexen Gebäudestrukturen schon vor dem Einsatzfall die Risikoeinschätzung und Orientierung in dem vom Schadensereignis betroffenen Projekt.

 

In Arbeitsstätten mit großer Ausdehnung oder großem Gefährdungspotential aus der Nutzung oder mit ausgedehntem Rettungswegsystem oder in großen Sonderbauten mit der Anwesenheit ortsunkundiger Besucher/innen werden zur Orientierung an zentralen Stellen im Gebäude Flucht- und Rettungspläne ausgehangen. Die Flucht- und Rettungspläne werden gemäß DIN ISO 23601 erstellt.

Brandschutzordnungen

In großen Sonderbauten sind betrieblich, organisatorische Abläufe in einem Unternehmen sowie z.B. in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Industriebauten und Hotels in einer Brandschutzordnung niederzuschreiben. Die Brandschutzordnung wird nach DIN 14096 erstellt und gliedert sich in die Teile A, B und C

 

Teil A (Aushang DIN A 4) richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

 

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

 

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Sicherheitsbeauftragte/r, Brandschutzbeauftragte/r u. a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut, insbesondere der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im laufenden Betrieb.

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